Das Kindergarten-Gebhren-Profil von
Duisburg
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Das Kindergarten-Gebhren-Profil der Stadt Duisburg als PDF
Erneut ist im Auftrag der Zeitschrift ELTERN und der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) ein bundesweiter Vergleich der Kindergartengebhren erstellt worden. Wissenschaftler der IW Consult GmbH haben dazu Daten aus den 100 grten Stdten zusammengetragen und ausgewertet. Sie spiegeln den Stand des Kindergartenjahres 2009/2010 wider. Im Jahr 2008 wurde der erste INSM-ELTERN-Kindergartenmonitor verffentlicht. Seitdem erfolgte Beitragssenkungen erscheinen als grn gefrbte Euro-Betrge. Erhhungen sind rot markiert.
Die Stadt Duisburg liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen und hat 494 048 Einwohner.
Bruttojahreseinkommen € 45.000
| Einzelkind | Elternbeitrag / Jahr (nderung zu 2008) | |
| 1008 € (±0 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | hchster Wert: 1752 € | |
| Duisburg belegt damit Rang 77 von 100 untersuchten Stdten |
| zwei Kinder | Elternbeitrag / Jahr | |
| 1113 € (-147 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | hchster Wert: 2672 € | |
| Duisburg belegt damit Rang 71 von 100 untersuchten Stdten |
Bruttojahreseinkommen € 80.000
| Einzelkind | Elternbeitrag / Jahr | |
| 2520 € (+432 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | hchster Wert: 2520 € | |
| Duisburg belegt damit Rang 100 von 100 untersuchten Stdten |
| zwei Kinder | Elternbeitrag / Jahr | |
| 2783 € (+173 €) | |
| niedrigster Wert: 0 € | hchster Wert: 3696 € | |
| Duisburg belegt damit Rang 96 von 100 untersuchten Stdten |
Erluterungen zum Kindergarten-Gebhren-Profil von Duisburg
Der grau gefrbte Balken zeigt den bundesweit hchsten Wert. Der rote Balken zeigt das Abschneiden von Duisburg. In Stdten, wo komplette Beitragsfreiheit herrscht, ist nur der graue Balken zu sehen. Die Breite der Grafik entspricht 3696 € (2 Kinder bei einem Einkommen von 80.000 €).
Zusätzliche Informationen
- Das aus pdagogischen Grnden besonders wichtige letzte Kindergartenjahr ist nicht beitragsfrei gestellt.
- Das zweite Kindergartenjahr ist nicht beitragsfrei
- Das erste Kindergartenjahr ist nicht beitragsfrei
- Eine Geschwisterkinderermigung wird angeboten. (Seitdem die Bezirksregierung Dsseldorf die Stadt Duisburg aufgrund von berschuldung mit Wirkung zum 01.03.2010 per Anordnung im Rahmen einer Ersatzvornahme gezwungen hat, seine Elternbeitragssatzung zu ndern, gilt bis zum Ende des Kindergartenjahres (31.07.2010) folgende Regelung: Fr das zweite und jedes weitere Kind, das zugleich eine Kindertageseinrichtung der Stadt Duisburg besucht, ist ein Beitrag in Hhe von 25 Prozent des einkommensabhngigen Elternbeitrags zu entrichten. Diese Regelung bestand schon im Erhebungsjahr 2007/2008. Der Beitrag ist fr das Kind zu leisten, fr das der hhere Beitrag zu zahlen ist. Vor der Verfgung der Bezirksregierung Dsseldorf vom 29.01.2010 (31.02 DU) galt bis zum 01.03.2010 die folgende Regelung: Fr das zweite und jedes weitere Kind, das zugleich eine Kindertageseinrichtung der Stadt Duisburg besucht, entfllt der Elternbeitrag. Der Beitrag ist fr das Kind zu leisten, fr das der hhere Beitrag zu zahlen ist. Aufgrund dieser rechtlichen nderung fr das laufende Kindergartenjahr 2009/2010 mute der Elternbeitrag fr das lebensjngere Kind in unserem Modell daher anteilig auf Basis der bis Ende Februar geltenden Werte und auf Basis der ab Mrz 2010 geltenden Werte berechnet werden.)